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   OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02   

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OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02 (https://dejure.org/2002,7126)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18.12.2002 - 11 W 306/02 (https://dejure.org/2002,7126)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 11 W 306/02 (https://dejure.org/2002,7126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbsverbot bei Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertargs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerbsverbot wegen formnichtigen Kaufvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    Diese Vermutung könnte hier jedoch in der Tat durch die dem Vertragabschluss vorausgegangenen Verhandlungen, die in einem einheitlichen Vertragsentwurf mündeten, widerlegt sein (vgl. BGHZ 78, 346, 349 f.).
  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98

    Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    Zumindest steht ihrem Vorgehen § 815 BGB entgegen (BGH NJW 1999, 2892, 2893; Kanzleiter a.a.O.).
  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    Das Handeln einer Vertreterin bei der Auflassung schließt die Anwendung des § 814 BGB nicht aus, weil die Notariatsangestellte im Rahmen eines Auftrags weisungsgebunden handelte (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB; BGH NJW 1999, 1024, 1025).
  • BGH, 26.10.1979 - V ZR 88/77

    Schwarzkauf I - § 815 BGB

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    Wird dieser Zweck verfehlt, kann dem sich daran anschließenden Kondiktionsanspruch (§ 812 Abs. 1 Satz 2 BGB) § 814 BGB nicht entgegen gehalten werden (BGH JZ 1971, 556; NJW 1980, 451; 1999 2892, 2893; OLG München NJW-RR 1986, 13, 14; Kanzleiter § 313 Rdn. 69; Staudinger/Wufka, § 313 Rdn. 227).
  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    Bestand die von Seiten der Antragstellerin dargestellte Verknüpfung und wurde ein unrichtiger Kaufpreis beurkundet, war ihr zum Zeitpunkt der Auflassung positiv bekannt, dass der Grundstückskaufvertrag nichtig und sie nicht zur Leistung, sprich Auflassung verpflichtet war (vgl. zum Erfordernis positiver Kenntnis der Rechtslage BGH WM 1972, 283, 286).
  • OLG Hamm, 07.09.2000 - 22 U 18/00

    Genehmigungsbedürftige Geschäfte einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    a) Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung über § 938 Abs. 2 ZPO die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann zu verhindern suchen, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist (RGZ 117, 287, 290; 120, 118, 119 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 913, 914; OLG Hamm DNotZ 1970, 662, NJW-RR 2001, 1086; KG MDR 1994, 727; Heydrich MDR 1997, 796; Staudinger/Wufka, 13. Bearb. § 313 Rdn. 264; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 938 Rdn. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rdn. 11; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 51, § 136 Rdn. 5; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 1649; Heinze, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 938 Rdn. 32; Kanzleiter, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 313 Rdn. 83).
  • BayObLG, 31.01.1997 - 2Z BR 7/97

    Erwerbsverbot als Eintragungshindernis - Zwischenverfügung bei durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    a) Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung über § 938 Abs. 2 ZPO die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann zu verhindern suchen, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist (RGZ 117, 287, 290; 120, 118, 119 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 913, 914; OLG Hamm DNotZ 1970, 662, NJW-RR 2001, 1086; KG MDR 1994, 727; Heydrich MDR 1997, 796; Staudinger/Wufka, 13. Bearb. § 313 Rdn. 264; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 938 Rdn. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rdn. 11; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 51, § 136 Rdn. 5; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 1649; Heinze, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 938 Rdn. 32; Kanzleiter, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 313 Rdn. 83).
  • RG, 21.06.1927 - III 282/26

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Gerichtliches Erwerbsverbot

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    a) Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung über § 938 Abs. 2 ZPO die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann zu verhindern suchen, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist (RGZ 117, 287, 290; 120, 118, 119 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 913, 914; OLG Hamm DNotZ 1970, 662, NJW-RR 2001, 1086; KG MDR 1994, 727; Heydrich MDR 1997, 796; Staudinger/Wufka, 13. Bearb. § 313 Rdn. 264; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 938 Rdn. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rdn. 11; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 51, § 136 Rdn. 5; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 1649; Heinze, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 938 Rdn. 32; Kanzleiter, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 313 Rdn. 83).
  • BGH, 26.09.1975 - V ZR 180/73

    Nichtigkeit einer vereinbarten Auflassung auf Grund eines rechtsunwirksamen

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    bb) Wird trotz der Kenntnis von der Formnichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages geleistet, so liegt dieser Leistung regelmäßig nicht der Wille zur Erfüllung des Grundgeschäfts, sondern der Zweck zugrunde, den vereinbarten Austausch und damit über die Eintragung eine Heilung herbeizuführen (BGH NJW 1976, 237, 238).
  • RG, 04.02.1928 - V 117/27

    Einstweilige ; Verfügung. ; Erwerbsverbot.

    Auszug aus OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02
    a) Ist ein Grundstückskaufvertrag formnichtig und droht die Heilung des Formmangels über § 313 Satz 2 BGB a.F., kann der Grundstückseigentümer und Verkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung über § 938 Abs. 2 ZPO die Eintragung des Käufers durch ein Erwerbsverbot selbst dann zu verhindern suchen, wenn der Eintragungsantrag bereits beim Grundbuchamt gestellt ist (RGZ 117, 287, 290; 120, 118, 119 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 913, 914; OLG Hamm DNotZ 1970, 662, NJW-RR 2001, 1086; KG MDR 1994, 727; Heydrich MDR 1997, 796; Staudinger/Wufka, 13. Bearb. § 313 Rdn. 264; Zöller/Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 938 Rdn. 12; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 888 Rdn. 11; Palandt/Heinrichs, § 313 Rdn. 51, § 136 Rdn. 5; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdn. 1649; Heinze, in: MünchKomm.-ZPO, 2. Aufl., § 938 Rdn. 32; Kanzleiter, in: MünchKomm.-BGB, 4. Aufl., § 313 Rdn. 83).
  • RG, 30.06.1924 - V 648/23

    1. Kann der Grundstücksverkäufer die auf Grund eines formungültigen Kaufvertrags

  • OLG München, 26.02.1985 - 9 U 4530/84

    Widerruf des Auftrags zur Prozessführung ; Eigenschaft als Mitglieder der

  • KG, 16.03.1994 - 24 U 335/94
  • AG Steinfurt, 04.12.2019 - 21 C 988/19

    Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

    § 9 Abs. 1 a) der Vertragsurkunde Urkundenrolle ###/2019 enthält den ausdrücklichen Hinweis des Notars, dass alle Vereinbarungen richtig und vollständig beurkundet sein müssen und Nebenabreden außerhalb der Urkunde zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäftes führen können (vgl. OLGR Naumburg 2003, 483-485, Beschluss vom 18.12.2002, Az. 11 W 306/02, zitiert nach juris).

    Wenn die Antragstellerin trotz Kenntnis der hieraus resultierenden Unwirksamkeit des Grundstücksvertrages dennoch die Auflassung erklärt hat, so ist es ihr verwehrt, im Folgenden aus der Unwirksamkeit Rechte herzuleiten (vgl. OLGR Naumburg 2003, 483-485, Beschluss vom 18.12.2002, Az. 11 W 306/02, zitiert nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 23.03.2001, Az. 19 W 9/01, zitiert nach juris Rn. 3 ff.).

    Zwar wird vertreten, dass die Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung, deren Nichtigkeit sich aus einer Formunwirksamkeit des Kausalgeschäfts ergibt, deswegen nicht in Betracht komme, weil hier ein gutgläubiger Erwerb der Vormerkung nicht möglich ist (OLGR Naumburg 2003, 483-485, Beschluss vom 18.12.2002, Az. 11 W 306/02, zitiert nach juris).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2788
OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.10.2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 (https://dejure.org/2003,2788)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht; Umfang der Verkehrssicherungspflicht an einer Unfallstelle; Erkennbarkeit einer Schadensstelle für Verkehrsteilnehmer

  • verkehrsrechtsforum.de

    Fahrradunfall trotz Hinweisschild. Öffentliche Hand hat Straßenverkehrssicherungspflicht nicht verletzt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrradunfall trotz Hinweisschild - Straßenverkehrssicherungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; ; GG Art. 34

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 839; StrG BW § 44; StrG BW § 9
    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht bei Sturz eines Radfahrers wegen eines deutlich erkennbaren Fahrbahnaufbruchs

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde gegenüber Radfahrern hinsichtlich eines Aufbruchs im Fahrbahnbelag

  • ibr-online

    Aufbruch in Fahrbahnbelag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 392 (Ls.)
  • NZV 2003, 572
  • VersR 2004, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; Senat OLGR 2002, 272; OLG Hamm, ZfS 1999, 140, 141; OLGR 1993, 54; OLG Koblenz DAR 2001, 460; OLG München OLGR 1998, 183).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2003 - 4 U 118/03
    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; Senat OLGR 2002, 272; OLG Hamm, ZfS 1999, 140, 141; OLGR 1993, 54; OLG Koblenz DAR 2001, 460; OLG München OLGR 1998, 183).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 01.10.2003 (4 U 118/03, OLGR Stuttgart 2003, 483 = VersR 2004, 215) dürfte so zu verstehen sein, dass es darauf ankomme, ob es eine Straße ist, ein Feldweg, ein durch den Wald führender Schotterweg etc.
  • OLG Celle, 08.02.2007 - 8 U 199/06

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines 20 cm tiefen

    Grundsätzlich muss sich allerdings auch der Straßenbenutzer den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und hat die Straße so hinzunehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (BGH VersR 1979, 1055; OLG Celle OLGR 1995, 174; OLG Stuttgart VersR 2004, 215).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 6 U 35/16

    Radfahrersturz auf Bahnschienen in der Zeche Zollverein - selbst verschuldet

    Mit typischen Gefahrenquellen, wie etwa Unebenheiten oder für ihn bereits aus der Entfernung sichtbaren Straßenaufbrüchen hat er dabei zu rechnen (vgl. OLG Koblenz, Urteil v. 16.3.2005 - 12 U 692/14 -, abgedr. bei Juris, Rz. 22 f.; OLG Stuttgart VersR 2004, 215).
  • OLG Naumburg, 20.10.2014 - 12 U 38/14

    Haftung eines Bahnbetriebsunternehmens bei Sturzunfall eines Fahrradfahrers:

    Dabei ist im Bereich von Schienen nicht nur durch die Schienenkörper selbst, sondern erfahrungsgemäß insbesondere auch durch die Anbindung des Straßenbelags an die Schienen mit besonderen Gefahren zu rechnen (z. B. OLG Stuttgart, VersR 2004, 215).
  • OLG Naumburg, 05.10.2012 - 10 U 13/12

    Amtshaftung: Bloßes Aufstellen eines Warnschildes bei einer Schlaglochtiefe ab 20

    Der Verkehrssicherungspflichtige muss aber in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nach den Verhältnissen des Einzelfalls alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen, die für den sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (vgl.: BGH VersR 1979, 1055; OLG Stuttgart VersR 2004, 215; OLG Celle, 8 U 199/06, zitiert nach juris; OLG Köln 7 U 216/11, zitiert nach juris).
  • OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1710/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung auf innerörtlichen Straßen: 30 cm breites und

    Insoweit der Beklagte sich zur Stützung seiner Auffassung auf ein Urteil des OLG Stuttgart (VersR 2004, 215) beruft, kann nur angemerkt werden, dass die Sachverhalte nur insoweit vergleichbar sind, als dass die Tiefe der Aufbrüche jeweils ca. 8 cm betragen hat, ansonsten kann dem Urteil des OLG Stuttgart entnommen werden, dass der Straßenriss ca. 83 cm lang war, der Riss sich unmittelbar vor einem diagonal über die Fahrbahn verlaufenden Industriegleis.
  • LG Köln, 16.05.2023 - 5 O 16/23

    Fahrradsturz über eine Teererhebung

    Im Hinblick auf Radwege können insbesondere gefährliche Vertiefungen und sonstige Hindernisse, mit denen der sorgfältige Radfahrer nicht zu rechnen braucht, zu einer Haftung wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung führen (OLG Celle, VersR 1988, 857; OLG Stuttgart, VersR 2004, 215).
  • LG Ulm, 18.05.2010 - 3 O 372/09

    Baustelle: Höhenunterschiede von 4 cm im Belag sind normal!

    Vielmehr sind nur solche Gefahren in geeigneter und zumutbarer Weise zu beseitigen und mit Warnhinweisen zu versehen, die von den Benutzern auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht rechtzeitig einstellen können (vgl. Urteil des BGH vom 21.06.1979, Az.: III ZR 58/78, VersR 1979, 1055; Urteil des OLG Stuttgart vom 01.10.2003, Az.: 4 U 118/03, VersR 2004, 215).
  • LG Freiburg, 12.04.2019 - 4 O 88/18

    Amtshaftung in Baden-Württemberg: Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht im

    a) Der Beklagten obliegt grundsätzlich nach §§ 44, 9 Straßengesetz Baden-Württemberg die Straßenbaulast für sämtliche Straßen und Verkehrsbereiche in ihrem Gemeindegebiet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. September 1998 - 10 U 122/98 -, Rn. 6, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 01. Oktober 2003 - 4 U 118/03 -, Rn. 18, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7922
OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.02.2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Februar 2003 - 3 U 169/01 (https://dejure.org/2003,7922)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Benutzung der beschreibenden Angabe "Elo" bei einem eingekreuzten Markenhund; Annahme einer markenrechtlichen Zustimmung beim Verkauf von Hunden unter einer geschützten Marke ohne Vorbehalt zur Weiterzucht

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2; MarkenG § 23 Nr. 2
    Verwendung von Rassen- und herkunftsverweisenden Markennamen bei Hunden gem. § 23 Nr. 2 MarkenG - "Elo"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 273
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 169/01
    Ob das Merkmal der markenmäßigen Benutzung als Schutzvoraussetzung aufrechterhalten werden kann, ist angesichts der jüngsten Rechtsprechung des EuGH (WRP 2002, 1415, insbes. 1419, Ziffer 51 - Arsenal Football Club pic) zweifelhaft, aber nicht entscheidend, weil die zwischen den Parteien umstrittene Tatsache, dass "Elo" eine "Rasse" darstellt, einen Markenschutz nicht ausschließt.
  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 145/02

    Verletzung der Rechte am Werktitel der Zeitschrift "Eltern" durch die

    Dass die Auffassung des Senats nicht zu einem Leerlaufen des § 23 Nr. 2 MarkenG führt, ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 27.02.2003 (3 U 169/01-Elo), wo der Senat die Voraussetzungen des § 23 Nr. 2 MarkenG im Hinblick auf eine markenmäßige Benutzung eines für einen Dritten geschützten Zeichens nicht zur Kennzeichnung des eigenen Produkts, sondern lediglich zur Beschreibung von dessen Eigenschaften (Beschreibung einer als "Elo-Eurasier-Welpen" angebotenen Hundezüchtung, die aus einer Kreuzung u.a. mit einem Elo-Markenhund entstanden ist) bejaht hat.
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15297
OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01 (https://dejure.org/2003,15297)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14.05.2003 - 6 U 117/01 (https://dejure.org/2003,15297)
OLG Rostock, Entscheidung vom 14. Mai 2003 - 6 U 117/01 (https://dejure.org/2003,15297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138 Abs 1und 2, 476 (a.F.)
    Trotz groben Missverhältnisses zwischen Leistung und

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung des Kaufpreises über einen Fischholzkutter; Voraussetzungen für die Annahme von Wucher; Notwendigkeit der Ausbeutung einer bei dem anderen Teil bestehenden Schwächesituation; Begriff der Unerfahrenheit; Erforderlichkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1, 2
    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

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  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    aa) Ein wucherähnliches Rechtsgeschäft kann auch ohne Vorliegen des Tatbestandes des § 138 Abs. 2 BGB gegeben sein, wenn bei einem Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ein weiterer Umstand gegeben ist, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt (BGH NJW 2001, 1127 m. w. N.).

    Sie entfällt deshalb, wenn nach den Umständen des Einzelfalls nicht davon auszugehen ist, dass der Begünstigte sich der schwächeren Position des anderen bewusst war oder sich ihrer Erkenntnis leichtfertig verschlossen hat (BGH NJW 2001, 1127).

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Nicht erforderlich ist, dass existenzgefährdende wirtschaftliche Not gegeben ist, sondern es genügt, dass dem Betroffenen schwere Nachteile drohen (BGH NJW 1994, 1276).

    Vielmehr muss sich die Gefährdung auf etwas Bestehendes beziehen (BGH NJW 1994, 1276).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Für die Annahme eines besonders groben Missverhältnisses genügt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung (BGH NJW 1995, 2635; 2000, 1487; 2000, 2669).
  • BGH, 08.11.1991 - V ZR 260/90

    Grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung; Zurechnung des Wissens

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Dabei besteht bei einem besonders groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine tatsächliche Vermutung für ein Handeln aus verwerflicher Gesinnung, die in der Regel eine weitere Prüfung subjektiver Voraussetzungen entbehrlich macht (BGH NJW 1992, 899).
  • BGH, 23.06.1995 - V ZR 265/93

    Verbot der Verfallabrede mit dinglich nicht gesicherten Gläubigern

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Für die Annahme eines besonders groben Missverhältnisses genügt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung (BGH NJW 1995, 2635; 2000, 1487; 2000, 2669).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Denn bildet ein Verkehrswertgutachten die Grundlage für den vereinbarten Kaufpreis, kann das subjektive Element des Tatbestandes nur vermutet werden, wenn Umstände vorliegen, aus denen zwingend gefolgert werden kann, dass der Kläger selbst hätte annehmen müssen, das Gutachten sei grob unrichtig (BGH ZIP 1997, 931, 932).
  • BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Für die Annahme eines besonders groben Missverhältnisses genügt es nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits, dass der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der der Gegenleistung (BGH NJW 1995, 2635; 2000, 1487; 2000, 2669).
  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 123/83

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe der Differenz zwischen dem in der

    Auszug aus OLG Rostock, 14.05.2003 - 6 U 117/01
    Unter besonderen Umständen lässt er sich nicht ziehen (BGH WM 1985, 948).
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